Die Vereinbarkeit von Willensfreiheit und Determinismus stellt das Strafrecht vor fundamentale Herausforderungen. Während präventive Strafzwecktheorien – wie die Abschreckung oder Resozialisierung – deterministische Abläufe voraussetzen und somit logisch konsistent bleiben, gerät die Vergeltungstheorie bei der Frage nach moralischer Verantwortung ins Wanken. Der Einwand, Strafe sei in einer determinierten Welt ungerecht, führt jedoch zu einem performativen Widerspruch: Wer Fairness einfordert, setzt die Existenz moralischer Verantwortung bereits voraus. Immanuel Kants Konzept der zwei Welten bietet hierfür einen Erklärungsansatz: Menschen agieren simultan in einer physikalischen Welt, die durch Ursache und Wirkung bestimmt ist, und einer moralischen Welt, in der Handlungen als frei und verantwortbar begriffen werden müssen. Diese duale Perspektive ist notwendig, um sowohl die Außenwelt zu strukturieren als auch das eigene Leben als handelndes Subjekt zu führen.
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